Abrechnungshinweise


Abrechnung nach Arbeitseinheiten (AE)

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt auf Basis von Arbeitseinheiten (AE).
Eine Arbeitseinheit entspricht 15 Minuten Arbeitszeit.
Abgerechnet wird ausschließlich der tatsächlich angefallene Zeitaufwand je angefangener AE.

Rüstpauschale

Für vorbereitende Tätigkeiten (z.B. Be- und Entladen, Werkzeugvorbereitung, Organisation) berechnen wir eine Rüstpauschale.

Anfahrtspauschale - Leistungsumfang

Die Anfahrtspauschale deckt mit der Anfahrt verbundene Aufwendungen ab. Hierzu zählen insbesondere:
Fahrtkosten: Kosten für die Fahrzeugnutzung (z.B. Kraftstoff, Verschleiß, Wartung)
Fahrzeit: Zeitaufwand für die An- und Abfahrt zum Einsatzort
Betriebskosten: Allgemeine Kosten für die Bereitstellung von Fahrzeug und Infrastruktur

Kostenpflicht von Reparatur- und Prüfleistungen

Unsere Leistungen umfassen Reparaturen, Fehlersuche sowie Prüf- und Diagnosearbeiten.
Diese sind grundsätzlich kostenpflichtig - auch dann, wenn keine vollständige Behebung des Problems möglich ist.
Der Vergütungsanspruch entsteht bereits durch die fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistung.

Kostenpflicht von Reparatur- und Prüfleistungen

Unsere Leistungen umfassen Reparaturen, Fehlersuche sowie Prüf- und Diagnosearbeiten.
Diese sind grundsätzlich kostenpflichtig - auch dann, wenn keine vollständige Behebung des Problems möglich ist.
Der Vergütungsanspruch entsteht bereits durch die fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistung.

Bereitschaftsdienst / Notdienst

Einsätze außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Bereitschafts- bzw. Notdienst) werden pauschal mit 100,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet, zzgl. Arbeitszeit und Materialkosten. 
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten und an Sonn- und Feiertagen können zusätzliche Zuschläge anfallen. Diese werden gesondert ausgewiesen.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt wahlweise in bar oder per Überweisung. 
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig.

Steuerliche Ausweisung von Handwerkerleistungen

Unsere Rechnungen enthalten eine gesonderte Ausweisung der Arbeitskosten, sodass diese gemäß den gesetzlichen Vorgaben steuerlich geltend gemacht werden können. 

Transparenz

Wir legen großen Wert auf eine klare, faire und nachvollziehbare Abrechnung. Bei Fragen zu einzelnen Positionen stehen wir gerne zur Verfügung. 

Gewährleistung (Bauleistungen)

Für unsere Bauleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung von 5 Jahren ab Abnahme gemäß §§ 634ff, BGB.
Innerhalb dieses Zeitraums beseitigen wir auftretende Mengel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Herstellergarantie

Für verbaute Produkte gilt die Herstellergarantie für 2 Jahre ab Kaufdatum.
Diese wird vom Hersteller freiwillig gewährt und richtet sich nach dessen Garantiebedingungen.

Wichtiger Hinweis

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben durch eine Garantie unberührt und bestehen unabhängig voneinander. 

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